Investitionsförderung nBl

Die Investitionsförderung in den neuen Bundesländern für KMU erfolgt durch:

  • die Investitionszulage (gefördert werden Erstinvestitionen in bewegliches Anlagevermögen und beim Bau, sie wird beim Finanzamt beantragt und ist in allen Bundesländern gleich hoch, gesetzlich bestimmt)
  • den Investitionszuschuss (GA-Mittel im Rahmen der reginalen Wirtschaftsförderung, Antragstellung bei Förderbank des Bundeslandes, Höhe je nach Bundesland sehr differenziert, kein gesetzlicher Anspruch)

Grundsätzlich gilt, die Höhe aller öffentlichen Mittel darf nich mehr als 50% des föderfähigen Investitionsvolumen betragen.

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